Wir stellen uns vor:

 

Name Vorname Mail
1. Vorsitzender

Dirk van der Werf

vdwerf.fvgoetheks@web.de

2. Vorsitzende Cordula Ebeling ebeling.fvgoetheks@web.de 
Schatzmeister Norbert Pichler pichler.fvgoetheks@web.de

Schriftführer und Mitgliederverwaltung

Dr. Jürgen Henne henne.fvgoetheks@web.de 
Beisitzer Klaus Taggeselle taggeselle.fvgoetheks@web.de

Und hier finden Sie die Satzung (auch als Download)

§1

(1)    Der Verein führt den Namen "Förderverein des Goethe-Gymnasiums Kassel e.V."

(2)   Sein Sitz ist in Kassel, Ysenburgstraße 41, 34125 Kassel. Er verfolgt - ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung.

§2

Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung einschließlich des Sports im Goethe- Gymnasium-Kassel, insbesondere durch das Einbringen von Spenden und deren satzungsgemäße Nutzung. Zur Verwirklichung des Vereinszwecks gehört auch die Durchführung der Mittagstischbetreuung am Goethe-Gymnasium-Kassel (Ausgabe von Schüleressen).

§3

(1)   Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er ist weder politisch noch konfessionell gebunden. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf insbesondere keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(2)   Vorstandsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Tätigkeit des Vorstandes bzw. der Mitglieder des Fördervereins kann/können in begründeten Fällen nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung vergütet werden.

§4

(1)   Mitglied kann auf Antrag jede volljährige Person werden, die sich zu dem Zwecke des Vereins bekennt.

(2)   Über den Aufnahmeantrag entscheidet die/der Vorsitzende. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages ist nur aus wichtigem Grund möglich.

(3)   Gegen die Ablehnung kann der Vorstand zur Entscheidung angerufen werden.

§5

(1) Die Mitgliedschaft ist an einen Beitrag gebunden. Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

(2)     Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

(3)    Ein Vereinsaustritt ist nur zum 30.6. oder 31.12 eines jeden Jahres möglich. Dazu muss dem Vorstand 4 Wochen vorher eine schriftliche Kündigung vorliegen, bei Minderjährigen mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

(4)    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5)   Ein Mitglied kann wegen eines das Ansehen oder den Zweck des Vereins grob schädigenden Verhaltens aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss des Mitglieds aus dem Verein entscheidet die Mitgliederversammlung mit zwei Drittel Mehrheit.

§6

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. 

§7

(1)   Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere neben den bereits in den §§ 5 und 6 aufgeführten Rechten die Wahl und die Entlastung des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie entscheidet, sofern nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder; eine Bevollmächtigung zur Stimmabgabe für andere nicht anwesende Mitglieder ist nicht zulässig

(2)   Für eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, für eine Auflösung mindestens aber die Mehrheit der gesamten Mitglieder notwendig.

(3)  Mindestens einmal pro Jahr muss eine Mitgliederversammlung stattfinden. Die Einberufung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder durch Bekanntgabe auf der Internetseite des Fördervereins spätestens 2 Wochen vor der Versammlung und unter Bekanngabe der Tagesordnung. Außerdem wird die Einladung durch Aushang in den Standorten (Sekretariaten) der Schule bekanntgegeben und kann dort abgeholt werden. Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden; der Antrag ist schriftlich unter schriftlicher Angabe des Zwecks und der Gründe zu stellen.

(4)   Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden des Vereins und von der Mitgliederversammlung jeweils gewählten Protokollführer zu unterschreiben ist.

§8

(1)   Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Der Vorstand führt auch nach Ablauf der Wahlperiode die Geschäfte bis zur Wahl des neu gewählten Vorstandes weiter. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.

(2)   Der Vorstand besteht aus:            

a)           der/dem 1. Vorsitzenden

b)           der/dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter)

c)            der/dem Schatzmeister(in)

d)           der/dem Schriftführer(in)

e)            einem/einer Beisitzer(in)

Die Schulleitung ist berechtigt, zwei weitere beratende Mitglieder aus dem Lehrerkollegium zu benennen. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im Förderverein.

(3)   Der Vorstand führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Die/Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein als gesetzlicher Vertreter gerichtlich und außergerichtlich.

(4)   Der Vorstand beschließt als Gesamtvorstand durch Mehrheitsbeschluss über die Verwendung der Mittel sowie über die Verfügung der mit Spenden erworbenen Gegenstände. Dem Beschluss geht in der Regel ein Bewilligungsverfahren voraus, an dem neben den Vorstandsmitgliedern bis zu 2 von der Schulleitung benannte Personen aus dem Kreis des Lehrerkollegiums oder aus dem Kreis der Schulelternschaft teilnehmen können.

(5)   Der Schatzmeister erledigt die allgemeinen Kassengeschäfte. Für die Leistung von Zahlungen ist er/sie allein berechtigt.

(6)  Die jährliche Prüfung der Rechnungs-Abschlüsse des Schatzmeisters erfolgen durch die von der Mitgliederversammlung bestellten Kassenprüfer.

§9

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Ruderverein des Goethe-Gymnasiums Kassel für die in §2 aufgeführte Förderung des Goethe-Gymnasiums Kassel.

Download

Satzung des Fördervereins
Foeder_Goethe_Gym_12042016.pdf
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